Wichtige Fragen schnell beantwortet
Cannabidiol ist einer von vielen Inhaltsstoffen der weiblichen Hanfpflanze, welche in der EU angebaut wird.
Cannabidiol soll unter anderem bei Ängsten, Schlafstörungen, Schmerzen und neurologischen (nervenbedingten) Erkrankungen helfen. Die Wirkung ist in den meisten Fällen jedoch nicht wissenschaftlich belegt.
Da CBD unter die Novel Food-Verordnung fällt, bedarf der Verkauf einer behördlichen Zulassung. Viele Hersteller halten sich jedoch nicht an diese Vorschrift. Aus diesem Grund – und da die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist – raten Verbraucherzentralen von CBD-Produkten ab, obwohl der Kauf für den Konsumenten keine rechtlichen Folgen hat.
Laut Experten geht von CBD weder eine Suchtgefahr aus, noch kann es bei Menschen ein Rauschgefühl auslösen.1 Trotzdem sind Nebenwirkungen, wie Durchfall oder Appetitlosigkeit, bei der CBD-Einnahme nicht auszuschließen.
Was genau ist CBD eigentlich?
In der Hanfpflanze (Cannabis sativa) befinden sich mehr als 80 verschiedene Cannabinoide.2 Dabei handelt es sich um chemische Verbindungen, die nur im Hanf zu finden sind. Zu den bekanntesten Vertretern gehört neben dem psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) das sogenannte Cannabidiol (CBD). Vor allem in der weiblichen Hanfpflanze ist das CBD in hoher Konzentration zu finden.
Im Handel werden derzeit verschiedenste CBD-haltige Produkte angepriesen, die sich bei einigen Menschen großer Beliebtheit erfreuen. Die Vielfalt ist groß: Von Lebensmitteln, wie Gummibären oder Kaugummis, über Kosmetika (Salben, Cremes) mit CBD bis hin zu Tabletten, Kapseln, Tropfen und Ölen ist vor allem im Onlinehandel alles vertreten. Jedoch ist im Zusammenhang mit Cannabidiol und dessen (Neben-) Wirkungen noch einiges unerforscht, weshalb viele Experten dem Inhaltsstoff der Hanfpflanze skeptisch gegenüberstehen.
Wie wirkt CBD?
Auch wenn es dafür kaum Belege gibt, werden dem CBD unter anderem
- entzündungshemmende,
- schmerzlindernde und
- entspannende
Eigenschaften nachgesagt. Im menschlichen Nervensystem sollen sich demnach Cannabinoid-Rezeptoren befinden, an welchen das CBD andockt und seine Wirkung entfaltet. Forscher sind sich einig, dass CBD anders als THC nicht abhängig macht und auch keinen rauschähnlichen Zustand bei Anwendern auslöst.1
Es gibt Hinweise darauf, dass CBD bei verschiedenen gesundheitlichen Indikationen für den medizinischen Gebrauch durchaus von Nutzen sein könnte. Welche das aber genau sind und in welcher Dosierung das Cannabidiol unter Umständen sinnvoll angewandt werden kann, bedarf weiterer Untersuchungen. Bevor Sie CBD-Produkte einnehmen, sollten Sie aus diesem Grund unbedingt mit einem Arzt Rücksprache halten, der in der Lage ist, Ihr Krankheitsleiden und mögliche Risiken durch das CBD einzuschätzen.
Drogentest: Ist CBD nachweisbar?
Führt die Polizei Verkehrskontrollen durch, kann es vorkommen, dass sie bei Verdacht einen Drogenschnelltest anordnet. Cannabidiol in seiner reinen Form soll bei solchen Tests nicht nachweisbar sein. Bei vielen CBD-Produkten ist allerdings ein gewisser Anteil des berauschend wirkenden THC enthalten. Liegt dieser unter der zugelassenen Grenze von 0,2 Prozent, dürfte es keine Probleme geben.3 Ist der Wert aber darüber, besteht die Möglichkeit, dass der Drogentest als positiv ausgewertet wird und rechtliche Konsequenzen auf den Konsumenten zukommen.
Bei welchen Beschwerden wird CBD eingesetzt?
Hersteller bewerben CBD allem voran damit, dass es bei einer ganzen Reihe von Krankheitsbildern/körperlichen Leiden helfen soll. Dazu zählen beispielsweise:
- psychische Anspannung, zum Beispiel durch Stress oder Ängste
- Schlafstörungen
- neurologische Erkrankungen, wie Epilepsie oder Multiple Sklerose
- Hautleiden, zum Beispiel Akne oder Schuppenflechte
- verschiedene Schmerzarten (Migräne, Regel- oder Rückenschmerzen)4
Viele dieser Wirkungen sind bislang jedoch nicht wissenschaftlich belegt. Oft handelt es sich nur um Vermutungen oder Annahmen. Aus diesem Grund gibt es auch keine von der EU-Kommission genehmigten gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für CBD, mit welchen die Produkte vermarktet werden dürfen. Einzig und allein bei einigen Kindern mit sehr speziellen Formen von Epilepsie konnte ein therapeutischer Effekt von Cannabidiol bislang nachgewiesen werden.5
CBD-Öl als Promitrend
Beliebt ist das Cannabidiol vor allem in Form von Ölen, welche auf die Zunge getropft werden. Es soll zur Entspannung beitragen und Stress abbauen. Promis wie Kim Kardashian sind davon überzeugt. Die US-Amerikanerin veranstaltete sogar eine CBD-Babyparty, mit dem Ziel, sich vor der Geburt ihres vierten Kindes ein wenig von der Aufregung zu befreien. Ob CBD während der Schwangerschaft wirklich unbedenklich ist oder ob womöglich gar Risiken für das Kind bestehen, konnte bislang aufgrund mangelnder Forschung aber noch nicht nachgewiesen werden.
Wie ist die rechtliche Lage zu CBD?
Wer sich genauer mit der rechtlichen Situation rund um CBD beschäftigt, merkt schnell, dass es viele Unklarheiten und Graubereiche gibt. Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich bei dem Cannabidiol-Produkt um ein
handelt.
Cannabidiol als Medikament
Als Arzneimittelwirkstoff unterliegt Cannabidiol in Deutschland seit Oktober 2016 der Verschreibungspflicht.6 Generell ist jeder Mediziner – unabhängig von der Fachrichtung – in der Lage, ein Rezept für ein CBD-haltiges Arzneimittel auszustellen.
CBD als Nahrungsergänzungsmittel und die Novel Food-Verordnung
Ein Großteil der im Handel erhältlichen CBD-Produkte, wie Öle oder Salben und Cremes, zählen jedoch nicht zu den Arzneimitteln. Sie werden stattdessen als Nahrungsergänzungsmittel deklariert und umgehen so die Verschreibungspflicht. Um allerdings genau solche Mittel trotzdem besser kontrollierbar zu machen, trat im Januar 2018 in der EU die Novel Food-Verordnung vollumfänglich in Kraft.
Diese besagt, dass neuartige Lebensmittel aufgrund mangelnder Erfahrungswerte vor dem Verkauf auf ihre Sicherheit geprüft und durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen werden müssen.7 Cannabidiol wurde im Rahmen der Novel Food-Verordnung als neuartig beurteilt und gilt damit laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bislang (zumindest ohne separate Zulassung) als nicht verkehrsfähig.8 Das heißt, ungeprüft ist der Verkauf aus Behördensicht nicht genehmigt.
Trotzdem ist ein Großteil der CBD-Artikel auch ohne Zulassung weiterhin über den Onlinehandel erhältlich. Dies liegt daran, dass einige Hersteller sowie Vertreter der European Industrial Hemp Association (EIHA) der Meinung sind, dass CBD gar nicht unter die Novel Food-Verordnung fallen dürfte, da bereits früher Hanfbestandteile in Lebensmitteln verwendet wurden.9 Im Rahmen dieser Annahme sollte der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln mit CBD also ohne ein separates Zulassungsverfahren erlaubt sein — ein rechtlicher Streitpunkt, der bereits zu Irritationen im Rahmen von Gerichtsverhandlungen geführt hat und bisher noch nicht abschließend geklärt werden konnte.
THC-Werte oft zu hoch
Unabhängig von ihrer Nicht-Zulassung als Novel Food fielen CBD-Produkte bei stichprobenartigen Untersuchungen in der Vergangenheit häufig negativ auf. Ihr THC-Gehalt müsste bei unter 0,2 Prozent liegen, damit sie nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Immer wieder gab es aber Fälle, bei denen der zugelassene THC-Gehalt deutlich überschritten wurde.10
Nebenwirkungen von CBD
In den wenigen bisher durchgeführten medizinischen Studien (vor allem zur Behandlung von Epilepsie), zeigte sich das Cannabidiol als Arzneiwirkstoff überwiegend gut verträglich.6 Bei Patienten traten eher milde Nebenwirkungen wie Verdauungsbeschwerden oder erhöhte Müdigkeit auf. Trotzdem bedarf es in Bezug auf die Wirkungen und Nebenwirkungen des Cannabidiols weiterer Forschung.
Zudem sind die im Internet erhältlichen CBD-Produkte häufig nicht auf ihre Inhaltsstoffe und Sicherheit geprüft, was sie von verschreibungspflichtigem CBD in Form von Arzneimitteln unterscheidet. Für den Verbraucher bleibt daher eine gewisse Unsicherheit bestehen, weswegen Verbraucherzentralen von dem Gebrauch nicht zugelassener CBD-Mittel abraten.11
Unterscheidung von CBD und medizinischem Cannabis
Seit einer Gesetzesänderung im März 2017 dürfen Ärzte aller Fachrichtungen medizinisches Marihuana in Form von Cannabisblüten (die geraucht/verdampft werden) oder Cannabisextrakten (orale Einnahme) durch ein Betäubungsmittelrezept verschreiben.12 Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Genehmigung der Krankenkasse des Patienten. Der Anbau des medizinischen Hanfes ist in Europa strengen Regulierungen und Kontrollen unterworfen. Das ist wichtig, da Cannabisblüten im Vergleich zu zum Beispiel im Onlinehandel erhältlichen CBD-Mitteln einen deutlich höheren Anteil (bis zu 22 Prozent) der psychoaktiven Substanz THC enthalten.11
Es ist gesetzlich nicht festgelegt, bei welchen Indikationen ein Arzt medizinisches Marihuana verordnen kann. Im Allgemeinen kommt es aber vor allem bei schweren Erkrankungen zum Einsatz und auch nur dann, wenn der behandelnde Mediziner durch das Cannabis eine Besserung im Krankheitsverlauf oder der Symptomatik für möglich hält. Beispiele für Anwendungsbereiche sind:
- chronische Schmerzen
- Epilepsie
- Tourette-Syndrom
- Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
- Angststörungen
- Depressionen
- Spastiken (Muskelversteifungen, zum Beispiel durch Multiple Sklerose bedingt)
Wenn Sie Genaueres zu medizinischem Cannabis erfahren möchten oder wissen wollen, ob eine Verschreibung bei Ihren Beschwerden infrage kommt, lassen Sie sich dazu am besten durch Ihren Arzt beraten.